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   OVG Bremen, 15.02.2006 - 2 B 377/05   

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https://dejure.org/2006,30676
OVG Bremen, 15.02.2006 - 2 B 377/05 (https://dejure.org/2006,30676)
OVG Bremen, Entscheidung vom 15.02.2006 - 2 B 377/05 (https://dejure.org/2006,30676)
OVG Bremen, Entscheidung vom 15. Februar 2006 - 2 B 377/05 (https://dejure.org/2006,30676)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zulassung zum Aufstieg in den gehobenen Dienst der Steuerverwaltung; Abweichung eines Dienstherrn von Beurteilungsrichtlinien; Pflicht zur Bestenauslese

  • Judicialis

    BremLV § 17 a; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; BremBG § 9

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 35.86

    Beamtenrecht - Laufbahnaufstieg - Beurteilung - Psychologische Begutachtung

    Auszug aus OVG Bremen, 15.02.2006 - 2 B 377/05
    Er kann jedoch verlangen, dass die Behörde nicht zu seinem Nachteil vom Leistungsprinzip und von praktizierten ermessensbindenden Richtlinien grundlos abweicht (vgl. auch BVerwGE 80, 224 m. w. N.).

    Hinsichtlich der Anzahl steht der Antragsgegnerin ein Ermessensspielraum zu (vgl. BVerwGE 80, 224).

  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 37.91

    Voraussetzungen für die Beförderung eines Beamten auf Lebenszeit - Anforderungen

    Auszug aus OVG Bremen, 15.02.2006 - 2 B 377/05
    Das jeweils übertragene statusrechtliche Amt gibt den verbindlichen Maßstab für die Beurteilung vor, und zu vergleichen sind die Leistungen aller Beamten einer bestimmten Laufbahn und Besoldungsgruppe (vgl. BVerwG, U. v. 26.08.1993 - 2 C 37/91 - = DVBl. 1994, 112).
  • LSG Sachsen, 22.11.2005 - L 2 B 206/05

    Gerichtkostenfreiheit eines landwirtschaftlichen Unternehmers in

    Auszug aus OVG Bremen, 15.02.2006 - 2 B 377/05
    Maßgeblich für die rechtliche Überprüfung ist (nunmehr) der Widerspruchsbescheid (vgl. Senatsbeschluss vom 31.08.2005 - 2 B 206/05 -).
  • VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 E 21.1080

    Tarifbeschäftigter, Beamtin, Erfordernis der Erstellung und Einholung einer

    Maßgebend ist dann die von der Behörde tatsächlich geübte Praxis (OVG HH, B.v. 15.2.2006 - 2 B 377/05 - juris Rn. 27).
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